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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16 (https://dejure.org/2016,13404)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 21 Sa 139/16 (https://dejure.org/2016,13404)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 21 Sa 139/16 (https://dejure.org/2016,13404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einen mit einem Auflösungsantrag verbundenen Kündigungsschutzantrag

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungsschutzantrag und einen Auflösungsantrag - einheitliche Urteilsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag; Ergänzungsurteil

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einen mit einem Auflösungsantrag verbundenen Kündigungsschutzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Eine Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Fehler in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 12 f., AP Nr. 8 zu § 68 ArbGG 1979; vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 f., AP Nr. 78 zu § 4 KSchG 1969).

    Ferner kommt eine Zurückverweisung in den in § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 ZPO genannten Fällen in Betracht (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 13, a. a. O.; vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29, a. a. O.).

    a) Zwar kann das Landesarbeitsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und so den unzulässig geteilten Streitgegenstand in der Berufungsinstanz wieder zusammenführen (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23, a. a. O.; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, § 68 Rn. 23; Hauck/Helml/Biebl-Hauck/Biebl, § 68 Rn. 7; Natter/Groß-Pfeiffer, § 68 Rn. 21; Schwab/Weth-Schwab, § 68 Rn. 21; vgl. auch für die Zivilgerichte BGH vom 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 - Rn. 28, NJW 2011, 2800; a. A. LAG Köln vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 36, juris; GMP-Germelmann, § 68 Rn. 25; ablehnend wohl auch ErfK-Koch, § 68 Rn. 8).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Eine Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Fehler in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 12 f., AP Nr. 8 zu § 68 ArbGG 1979; vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 f., AP Nr. 78 zu § 4 KSchG 1969).

    Ferner kommt eine Zurückverweisung in den in § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 ZPO genannten Fällen in Betracht (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 13, a. a. O.; vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29, a. a. O.).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    c) Schließlich sind getrennte Entscheidungen über eine Kündigung und einen Auflösungsantrag auch deshalb nicht möglich, weil ein Kündigungsschutzantrag nach § 4 Satz 1 KSchG regelmäßig auch das Begehren umfasst festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungszeitpunkt noch bestanden hat (BAG vom 18.12.2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22 m. w. N., AP Nr. 79 zu § 4 KSchG 1969).

    Wird der Klage stattgegeben, ohne dass das Arbeitsverhältnis zugleich nach § 9 KSchG aufgelöst wird, ist damit zugleich festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin nicht, auch nicht durch mögliche andere Beendigungstatbestände aufgelöst worden ist (vgl. BAG vom 18.12.2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22 m. w. N., a. a. O.; näher dazu auch KR-Friedrich/Klose, § 4 KSchG Rn. 279 f.).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    b) Ferner verstößt eine Aufteilung der Entscheidung über eine Kündigung und einen Auflösungsantrag in ein Teilurteil über den Kündigungsschutzantrag und ein Schlussurteil über den Auflösungsantrag regelmäßig gegen § 301 ZPO und ist unzulässig (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 11, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969; vom 04.04.1957 - 2 AZR 456/54 -, AP Nr. 1 zu § 301 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96 -, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Schleswig-Holstein vom 15.01.2015 - 5 Sa 327/14 -, juris).

    Denn in diesem Fall besteht die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht mehr, weshalb der Mangel des Teilurteils als geheilt angesehen werden kann (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 11, a. a. O.).

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Sozialwidrigkeit der Kündigung durch rechtskräftiges Teilanerkenntnisurteil festgestellt worden ist, weil sonst der Kläger durch ein verfahrenswidriges, aber gleichwohl rechtskräftig gewordenes Teilanerkenntnisurteil schlechter gestellt würde, als wenn in einem einheitlichen Urteil über die Kündigung aufgrund des Anerkenntnisses und über die Auflösung aufgrund streitiger Verhandlung entschieden worden wäre (BAG vom 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78 - Rn. 22 zitiert nach juris, AP Nr. 6 zu § 9 KSchG).

    Bei einem Urteil nach § 307 ZPO aufgrund eines arbeitgeberseitigen Anerkenntnisses - wie das Urteil des Arbeitsgerichts vom 16. Dezember 2015 - ist zwar die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen gering (vgl. BAG vom 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78 - Rn. 22 zitiert nach juris, a. a. O.), weil die anerkennende Partei an das Anerkenntnis gebunden ist (Zöller-Vollkommer, § 307 Rn 3a m. w. N.) und das (Teil-)Anerkenntnisurteil im Rahmen einer Berufung nur mit der Begründung in Frage stellen kann, das Anerkenntnis sei nicht wirksam erfolgt (Musielak/Voit-Musielak, § 307 Rn. 19).

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    a) Zwar kann das Landesarbeitsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und so den unzulässig geteilten Streitgegenstand in der Berufungsinstanz wieder zusammenführen (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23, a. a. O.; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, § 68 Rn. 23; Hauck/Helml/Biebl-Hauck/Biebl, § 68 Rn. 7; Natter/Groß-Pfeiffer, § 68 Rn. 21; Schwab/Weth-Schwab, § 68 Rn. 21; vgl. auch für die Zivilgerichte BGH vom 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 - Rn. 28, NJW 2011, 2800; a. A. LAG Köln vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 36, juris; GMP-Germelmann, § 68 Rn. 25; ablehnend wohl auch ErfK-Koch, § 68 Rn. 8).
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    a) Zwar kann das Landesarbeitsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und so den unzulässig geteilten Streitgegenstand in der Berufungsinstanz wieder zusammenführen (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23, a. a. O.; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, § 68 Rn. 23; Hauck/Helml/Biebl-Hauck/Biebl, § 68 Rn. 7; Natter/Groß-Pfeiffer, § 68 Rn. 21; Schwab/Weth-Schwab, § 68 Rn. 21; vgl. auch für die Zivilgerichte BGH vom 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 - Rn. 28, NJW 2011, 2800; a. A. LAG Köln vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 36, juris; GMP-Germelmann, § 68 Rn. 25; ablehnend wohl auch ErfK-Koch, § 68 Rn. 8).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Wird das klagestattgebende Urteil rechtskräftig, steht fest, dass zwischen den Parteien auch noch zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestand (BAG 05.10.1995 - 2 AZR 909/94 - Rn. 31 zitiert nach juris, AP Nr. 48 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Ist eine Entscheidung über den Gegenstand des Teilurteils nur möglich, wenn bei der Rechtsanwendung Fragen beantwortet werden, die auch für den verbleibenden Teil des Rechtsstreits von entscheidungserheblicher Bedeutung sind oder sein können, ist daher ein Teilurteil unzulässig (BAG vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12, AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 18.02.2014 - 3 AZR 770/12 - Rn. 18, AP Nr. 70 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des Anspruchs (BAG vom 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 20 m. w. N., ZTR 2016, 163).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

  • BAG, 04.04.1957 - 2 AZR 456/54

    Auflösung des Arbeitsverhältnis - Kündigung - Eventualantrag - Abfindung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96

    Möglichkeit der Zurückverweisung auf Grund eines Verfahrensfehlers; Überprüfung

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 5 Sa 327/14

    Teilurteil, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage,

  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

    Je nach konkreter Fallgestaltung kann und muss im Falle eines unzulässigen Teilurteils ein einheitlicher Rechtsstreit auch faktisch dadurch wieder hergestellt werden, dass das Teilurteil in der Berufungsinstanz aufgehoben und zurückverwiesen wird ( LAG Köln 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 -Juris; LAG Köln 24.12.2014 -4 Sa 529/13-Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14.04.2016 - 21 Sa 139/16 -Juris; LAG Schleswig-Holstein 16.04.2013 - 1 Sa 290/12 - Juris) oder, dass die Verfahren in der Berufungsinstanz verbunden werden (Hess. LAG 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris).

    Dabei wird es auch überwiegend für zulässig gehalten, dass das Berufungsgericht den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zieht (BAG 20.02.2014 -2 AZR 864/12 - Juris; BGH 15.02.1995 - XII ZR 260/93 -NJW 1995, 1350; BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85 - Juris; BGH 02.02.1983 - IVb ZB 702/81 -Juris; LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16 - Juris), obgleich eine solche Möglichkeit in der ZPO nicht vorgesehen ist und den Parteien hierdurch eine Instanz verloren geht.

  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 312/21

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anwendbarkeit des deutschen Kündigungsrechts nach

    Dabei sind das Beschleunigungsgebot und das berechtigte Interesse der Parteien an einer zweiten Tatsacheninstanz gegeneinander abzuwägen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2016 - 21 Sa 139/16).
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